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Rekurs gegen Hängebrücke abgelehnt

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Die geplante Hängebrücke über das Küsnachter Tobel kann einen Teilerfolg verbuchen: Das Zürcher Baurekursgericht hat den Rekurs der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) abgeschmettert. Damit könnte die Brücke gebaut werden.

In seinem Entscheid lässt dsa Gericht nicht gelten, dass das Tobel eine naturnahe Oase von überkommunaler Bedeutung sei und geschützt werden müsse. Vielmehr lässt das Gericht das Argument der Gemeinde Küsnacht gelten, dass die 180 Meter lange und 45 hohe Brücke eine wünschenswerte Verbindung zwischen den Quartieren Itschnach und Allmend sei und deren Bau deshalb im Interesse der Öffentlichkeit liege. Da die Brücke auch nicht beleuchte wird, würde sie die Qualität des Tobels nicht mindern.

SL lässt offen, ob sie rekurriert

Die Bevölkerung von Küsnacht hat der Umsetzung der neuen Fussgängerverbinung längst zugestimmt: An einer Gemeindeversammlung im vergangenen Jahr winkten sie die notwendige Revision des Richtplans durch. Die Kosten – 1,1, Millionen Franken – hatte der inzwischen verstorbenen Küsnachter Konrad Willi gespendet (der «Küsnachter berichtete»). Noch ist offen, ob die SL den Entscheid ans Zürcher Verwaltungsgericht weiterziehen wird. (ks.)