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Flüchtlinge dürfen kommen

Erstellt von Manuela Moser |
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Zumikon und Küsnacht haben sich geeinigt: Die rund 20 Flüchtlinge aus der Nachbargemeinde erhalten fremdes Exil.

Seit diesem Monat gilt im Kanton Zürich eine erhöhte Asylquote von 1,6 Prozent. Heisst konkret: Zumikon müsste zu den heute rund 70 Flüchtlingen (bisher: 1,3 Prozent) weitere 20 aufnehmen. Das  geht aber nicht, weil der Neubau einer Unterkunft durch Stimmrechtsrekurse blockiert ist. Nun hat Küsnacht eingewilligt, temporär – nämlich für zwei Jahre – die 20 zusätzlichen Flüchtlinge aus der Nachbargemeinde – vorwiegend Frauen und Kinder aus der Ukraine –  im ehemaligen Pflegeheim am See unterzubringen. Vergessen ist die Kommunikationspanne durch die Projekt Interim AG, welche bis Sommer 2026 für die Zwischennutzungen des gemeindeeigenen Heims an bester Seelage zuständig ist und an die Gemeinde Zumikon angeboten hatte, ohne die Gemeinde Küsnacht darüber zu informieren (der «Küsnachter» berichtete).

Einzug in etwa zwei Wochen

«Zurzeit sind wir beschäftigt mit der Anschaffung von Mobiliar», sagt der Zumiker Gemeindeschreiber Thomas Kauflin. «Sobald die ersten Räume eingerichtet sind, werden die Flüchtlinge nach und nach ihre Zimmer im Personalhaus beziehen.» Zuweisende Stelle ist der Kanton; die Menschen werden aus kantonalen Unterbringungen weiterverwiesen. Sämtliche Kosten der Betreuung wird Zumikon übernehmen; auch gehen die Kinder dort zur Schule und nicht in Küsnacht. «Wir haben beim Kanton deponiert, dass wir jüngere Kinder bevorzugen, damit die Shuttle-Kosten nicht zu hoch werden», so Kauflin weiter. Der Aufwand für diese zwei Jahre ist auf 600 000 Franken veranschlagt. In zirka zwei Wochen werden die ersten Bewohnenden voraussichtlich im Personalhaus in Küsnacht eintreffen.

Bis in zwei Jahren hofft Kauflin, dass die Unterkunft in der eigenen Gemeinde bereitsteht. «Der Neubau ist mitten im Dorf, nahe einer Schule.» Genau das habe zu Einwänden geführt. Inwiefern die bisherigen Rekurse, zum Beispiel wegen der Kostenentwicklung, politisch motiviert sind, lasse sich nicht eindeutig sagen, meint er weiter. Fakt ist, dass gegen die Extrakosten, welche durch die temporäre externe Unterkunft und Betreuung in Küsnacht entstehen, kein Rekurs eingegangen ist.

Die Gemeinde Küsnacht schreibt ihrerseits in einer aktuellen Presse­mitteilung, gegenseitige Hilfestellung entspreche den Gepflogenheiten unter benachbarten und befreundeten Gemeinden. «Der Gemeinderat erachtet es daher als richtig, die Gemeinde Zumikon in dieser Situation zu unterstützen.»